Jugendordnung

Jugendordnung der Schützengilde Kornwestheim e.V.

§1: Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (einschließlich des gesamten Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden) und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen bilden die Vereinsjugend der Schützengilde Kornwestheim e.V.

§2: Aufgaben und Ziel

Die Vereinsjugend ist in der schießsportlichen und außersportlichen Jugendarbeit aktiv. Sie trägt damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei. Schwerpunkte ihrer Jugendarbeit sind die Förderung der freizeit- und schießsportlichen Betätigung der jugendlichen Mitglieder, die Breitstellung von freizeitkulturellen Angeboten. Bei allen Aktivitäten sollen die Jugendlichen gemäß ihrem Entwicklungsstand bei der Planung und Durchführung mit beteiligt werden.

§3: Organe

      • die Jugendvollversammlung
      • der Jugendausschuss

Organe der Vereinsjugend sind:

§4: Jugendvollversammlung

    • Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend der Schützengilde Kornwestheim e. V.. Die Jugendvollversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Zur ihr muß mindestens 2 Wochen vorher durch den Jugendausschuss eingeladen werden. Sie ist mindestens 2 Wochen, höchstens 6 Wochen vor der ordentlichen Hauptversammlung der Mitglieder der Schützengilde Kornwestheim e.V. abzuhalten.

      • Berichterstattung des Jugendausschusses
      • Entlastung der Mitglieder des Jugendausschusses
      • Wahl der Mitglieder des Jugendausschusses.
        Mitglieder des Jugendausschusses sind:

        1. der Jugendleiter / die Jugendleiterin
        2. der Jugendsprecher / die Jugendsprecherin
        2. zwei Beisitzer / zwei Beisitzerinnen

      Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf ein Jahr gewählt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Jugendvollversammlung erhält; Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.

      Stimmberechtigt und Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Vereinsjugend gemäß §1 dieser Jugendordnung, soweit sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Der Vereinsjugendsprecher oder die Vereinsjugendsprecherin sowie die zwei Beisitzer bzw. Beisitzerinnen dürfen bei ihrer Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jedes anwesende stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.

a) Jugendvollversammlung:

b) Aufgaben der Jugendvollversammlung:

c) Wahlperiode und Wahlverfahren:

d) Stimmberechtigung und Wahlberechtigung:

§5: Jugendausschuss

      • dem Vereinsjugendleiter / der Vereinsjugendleiterin
      • dem Vereinsjugendsprecher / der Vereinsjugendsprecherin
      • den zwei Beisitzern bzw. Beisitzerinnen

a) Der Jugendausschuss besteht aus:

b) Der Vereinsjugendleiter / Vereinsjugendleiterin ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er oder sie leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird. Der Jugendausschuss hat die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen abweichend von der Jugendordnung weitere Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der Vereinsjugend als beratende Ausschussmitglieder zu berufen.
Stimmberechtigt sind jedoch nur der Vereinsjugendleiter (-in), der Vereinsjugendsprecher (-in) sowie die zwei Vereinsjugendbeisitzer (-innen).

§6: Jugendkasse

a) Die Jugendkasse wird vom Jugendausschuss geführt.

b) Die Jugendkasse ist Teil des Vereinsvermögens der Schützengilde Kornwestheim e. V.. Sie ist zum Jahresende mit der Kasse der Schützengilde Kornwestheim e. V. abzustimmen.

c) Die Vereinsjugend wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich mit den ihr direkt zufließenden Jugendfördermitteln. Sie ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen.

d) Die Jugendkasse ist jährlich mindestens einmal von den der Schützengilde Kornwestheim e. V. gewählten Kassenprüfern oder Kassenprüferinnen zu prüfen.

§7: Gültigkeit und Änderung dieser Jugendordnung

Die Jugendordnung muß von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Dies gilt auch für alle Änderungen. Die Jugendordnung bzw. jede Änderung der Jugendordnung tritt mit der jeweiligen Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.

§8: Sonstige Bestimmungen

Sofern in dieser Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils ergänzend die Bestimmungen der Vereinssatzung der Schützengilde Kornwestheim e.V.